Aktuelle Informationen des ACE zur MitgliedschaftSehr geehrte Mitglieder und Freunde des Aktiv Club,
Der Jahres-Beitrag beträgt € 30,00 je Mitglied.
(Mindest-Beitrag lt. Vorgabe des Landessportbundes NRW).
Für neue Mitglieder beträgt die Aufnahmegebühr € 5,00.
Für Angebote in Hallen und Schwimmbädern zahlen die Mitglieder einen Zusatz-Betrag, der aus verschiedenen Faktoren (Zeit, Dauer, Trainer-Qualifikation, Teilnehmerzahl) errechnet wird.
Der Beitrag wird möglichst mit Einzugsermächtigung
abgebucht.
Alternativ kann eine Rechnung gegen eine Gebühr von € 5,-
ausgestellt werden.
Die Zusatz-Beträge finden Sie bei den Gesundheits-, Sport- und Freizeit- Angeboten.
An einer kostenlosen Probestunde können
interessierte Teilnehmer jederzeit nach Abstim-mung mit der Trainerin
teilnehmen. Das „Schnuppern“ wird vom Vorstand des Aktiv Club sehr
empfohlen, damit jeder Interessierte das gewünschte Angebot auch selbst
ausprobieren kann. Dazu wurde eine gesonderte Versicherung
abgeschlossen.
Anmeldungen und Kündigungen zu Gesundheits-, Sport- und Freizeit-Angeboten wie auch zu Reisen und Fahrten müssen immer schriftlich
erfolgen. In beiden Fällen erhalten die Bucher immer Mitglieds- oder
Buchungs-Bestätigungen. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer
Kündigungsfrist von vier Wochen zum 31.12. schriftlich eines jeden
Jahres möglich.
Stornierungen von Reisen und Fahrten
müssen die Betroffenen ebenso schriftlich der Geschäftsstelle mitteilen.
( siehe Reisebedingungen/Rückseite Reisebestätigung )
Wir
wünschen Ihnen allen viel Spaß und Freude bei den vielen Gesundheits-,
Sport- und Freizeit-Angeboten wie auch Reisen und Fahrten.
Mit freundlichen Grüßen
verbleibt der Vorstand des Aktiv Club Erftstadt und Ihr ACE-Team
Aktualisierte Reisebedingungen wegen neuer Reiserücktrittskosten-Vers.
Da
die Rücktrittskosten-Versicherung von dem bisherigen Anbieter immer
teurer wurde (andere Versicherungen zogen ihre %-Sätze und Preise
ebenfalls an), sind wir mit Hilfe von „Finanztest“ auf die Suche
gegangen und haben tatsächlich einen neuen Anbieter (ab 2002 auf dem
Markt) gefunden, bei dem noch die früheren und alten Bedingungen gelten
wie da sind: „ohne Selbst-beteiligung“. Da diese bei mind. 20 % des
Reisepreises (mind. aber € 25,-) einen sehr hohen Betrag ausmacht, der
im Versicherungsfall selbst zu tragen ist, lohnt sich ein Wechsel
allemal, auch wenn die Geschäftsstelle etwas mehr Arbeit hat; denn die
neue Versicherung trennt in 2 Schadensklassen ein, nämlich Reisende bis
70 Jahre und darüber (dementsprechend teurer) - Bei Fragen werden Ihnen
die Mitarbeiter der ACE-Geschäftsstelle gerne weiterhelfen.
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A. Mitgliedschaft, Beiträge,
Aufnahme, Probeteilnahme, Einzugsverfahren und Kündigung
Der
neue jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt seit dem 01.01.2005 € 30,-- (Mindestbeitrag laut Vorgabe des
Landessportbundes). - Neue Mitglieder zahlen eine Aufnahmegebühr von €
5,--.
Eine kostenlose Probeteilnahme ist bei allen
Angeboten jederzeit möglich. Der Beginn bei einem Gesundheits- oder
Sportangebot kann zu jeder Zeit erfolgen. In diesem Fall wird der gesamte Jahres - Beitrag plus anteiligem Zusatz -
Betrag fällig.
Der Mitgliedsbeitrag sowie der Zusatzbetrag
(siehe Gesundheits- Sport- und Freizeitangebote) und Kosten (für Touren,
Fahrten etc.) werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Im Ausnahmefall können
Zahlungen auch mit Dauerauftrag oder Überweisungsträger, bei termin-gerechtem
Eingang, vorgenommen werden. Die
Mitgliedschaft verlängert sich automatisch, eine Kündigung ist schriftlich vier
Wochen vor Ablauf eines jeden Jahres zum 31.12. möglich. - Bei Mahnungen werden
die ortsüblichen Gebühren berechnet.
B. Buchung von Angeboten, Fahrten
und Reisen
- Eine schriftliche Anmeldung ist unbedingt erforderlich.
- Aus
vereins- und versicherungstechnischen Gründen müssen bei Reisen und Fahrten
alle Bucher auch Vereins-Mitglieder sein.
- Mit einer Buchung wird eine Anzahlung
fällig. (Bei Gesamtkosten über €
1.000,- = ca. 15%, zwischen € 1.000,- bis € 300,- = € 100,-; zwischen € 300,-
bis € 100,- = € 50,-; zwischen € 100,- bis € 50,- = € 25,- und unter € 50,- = der gesamte Betrag. Die Restzahlung
wird vier bis sechs Wochen vor Antritt der Reise fällig.
- Bei Flugreisen können
bis zu 30 % des Reisepreises, bei Schiffreisen bis zu 50 % als Anzahlung fällig
werden. Alle weiteren Angaben finden Sie in den gesondert beiliegenden
Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. -
- Bei Zahlungen zu den
verschiedensten Terminen hat sich das Lastschrifteinzugsverfahren bestens
bewährt.
- Sollte bei einer Reise die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, bekommen die Bucher bis spätestens
4 Wochen vor dem Reisetermin Bescheid und umgehend ihr Geld zurück.
Für alle
Reisen von Fremdanbietern tritt der Aktiv Club nur als Vermittler auf
und ist kein Veranstalter. Da unsere Verwaltungskosten durch die
Mitgliedsbeiträge getragen werden, haben wir die Möglichkeit, an unsere Mitglieder
die Bonuszahlungen weiterzugeben. Mitglieder die bei uns eine Reise von
Fremdanbietern buchen, erhalten nach erfolgter Fahrt einen Bonus von 8 % auf
den Reisepreis. Nehmen 12 und mehr Mitglieder teil, erhöht sich der Bonus-Betrag
auf 10%. Ist die Reise eines Fremdanbieters auch in unserem Programmheft oder
ACE-Aktuell angeboten, erhöhen sich die Bonussätze wie folgt: ab 1 Teilnehmer
10% und ab 12 und mehr Teilnehmer auf 12%.
C.
Rücktritt,
Umbuchung und Ersatzperson
Bei Rücktritt von gebuchten Fahrten oder Reisen fallen an:
- Pauschal € 13,- für Bearbeitungskosten inkl. Sicherungsschein, Haftpflicht- und
Unfall-Vers. (Personengebunden),
- bis 10 Wochen vorher 15%, mindestens aber €
13,-;
- ab 8 Wochen vorher 30%; ab 6 Wochen vorher 45%;
- ab 4 Wochen vorher 60%,
- ab
2 Wochen vorher 75%, ab
- 1 Woche vorher 90%
- und 1 Tag vor Reisebeginn oder bei
Nichterscheinen der volle Reisepreis. -
Ausnahmen gibt es bei Flug-, Rund- und Schiffsreisen. –
Die Konditionen werden in der Buchungsbestätigung
ausgewiesen. –
Die Benennung einer Ersatzperson ist bis 60 Tage vor
Reisebeginn möglich - die anfallenden Umbuchungskosten werden entsprechend der
Reiseart aktuell ermittelt. Ausführliche Hinweise liegen der
Buchungsbestätigung bei.
D.
Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRK-V)
Neue Bedingungen
ab 01.01.2007: - Bei Buchung einer Reise oder Fahrt ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung
(RRK-V) unbedingt zu empfehlen.
Diese muss innerhalb von 14 Tagen nach Buchung abgeschlossen sein.
In
Verbindung mit der schriftlichen Anmeldung kann eine günstige Gruppen-RRK-Versicherung
(mind. 10 Teiln./Gruppe) abgeschlossen werden. Diese Gruppen-RRK-V ist ohne
Selbstbehalt. Die Kosten der (Gruppen) RRK-V finden Sie bei den
Angeboten in der Preis-Zeile mit RRK-V
€ _,- abgedruckt.
Die
kompletten Versicherungsbedingungen sind in der Geschäftsstelle des Aktiv Club
einzusehen bzw. zu erhalten. - Bei
Auslandsreisen wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfohlen.